Häufig übersehen: Nach Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung hängt die Kündigung einer privaten Krankenversicherung von zusätzlichen Voraussetzungen ab.
LG Saarbrücken: Ist der Versicherungsnehmer weiterhin berufstätig während er Krankentagegeld bezieht, kann das den Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigen.